Verhaltensregeln für den Sportbetrieb Indoor

Gemäß Eindämmungsverordnung Land Brandenburg vom 27.05.2020

Laut zweiter Verordnung zur Änderung der SARS- CoV-2 Eindämmungsverordnung ist das Trainieren in unseren Sporthallen ab dem 02.06.2020 unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt.

Der Trainingsbetrieb unseres Vereins findet in der Turnhalle in Mahlow , in der Erich Klausener Turnhalle und im NSP in Blankenfelde statt.

Der GAV Mahlow e.V. übernimmt mit den Verhaltensregeln keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während des Trainings.

Der GAV Mahlow e.V. fordert seine Mitglieder und Trainer auf, sich an die Verhaltensregeln für den Sportbetrieb Indoor zu halten. Den Anweisungen der Trainer/Übungsleiter ist Folge zu leisten.

Es muss folgendes beachtet werden:

  • Betreten der Halle unter Einhaltung der Abstandsregeln, Händedesinfektion beim Betreten der Sportstätten, Hinweise in den Hallen beachten (Zu- Abgang)
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen zueinander, während der Sportausübung kontaktlos und mind. 2 Meter
  • Keine Ansammlungen/Gruppenbildungen von Personen
  • Jegliche Körperkontakte müssen unterbleiben, z.B. bei der Begrüßung; keine Hilfestellungen beim Sport
  • Betreten der Sportstätten nur für Teilnehmer und Trainer. Eltern und Begleitpersonen müssen unter Einhaltung der Abstandsregeln im Außenbereich warten.
  • Die WCs dürfen nur einzeln betreten werden; die Nutzung der Umkleiden/ Duschen ist nicht gestattet. Die Sportler müssen bereits in Sportkleidung zum Training erscheinen.
  • Das Betreten der Geräteräume bzw. die Nutzung der Vereinsschränke ist nur dem Trainer/Übungsleiter erlaubt.
  • Jeder Sportler muss seine eigene Matte , Handtuch und Getränkeflasche mitbringen. Der Verein verzichtet unter den gegebenen Umständen auf die Nutzung von Sportgeräten, da eine ausreichende Desinfektion der vereinseigenen Geräte nicht gewährleistet werden kann und die Geräte der Gemeinde nicht benutzt werden dürfen.
  • Für jede Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste zu führen (Datum, Beginn/ Ende des Trainings, Name/Anschrift/ Unterschrift der Teilnehmer, Name Trainer/Übungsleiter). Jeder Sportler/ Trainer hat sich in die Liste einzutragen.
  • Jeder Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung zur Sporteinheit dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter bestätigen:
    • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
    • Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
    • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen) werden eingehalten.
    • Mitgebrachte eigene Geräte (z.B. Matten) werden eigenständig desinfiziert und nicht an andere Teilnehmer weitergegeben, dies gilt auch für Handtücher und Getränke.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln
  • Die angebrachten Hinweisschilder sind stets zu beachten.

Der Vorstand
30.05.2020