Verhaltensregeln für den Sportbetrieb im Freien

Gemäß Eindämmungsverordnung Land Brandenburg vom 08.05.2020

Laut Verordnung der Landesregierung ist ab dem 15.05.2020 der kontaktfreie Sport – und Trainingsbetrieb im Freien unter Berücksichtigung der Abstands – und Hygieneregeln wieder erlaubt. Es muss folgendes beachtet werden:

  1. Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen zueinander, während der Sportausübung kontaktlos und mind. 2 Meter

2. Keine Ansammlungen/ Gruppenbildungen von Personen

3. Jegliche Körperkontakte müssen unterbleiben, z.B. bei der Begrüßung; keine Hilfestellungen beim Sport

4. Gäste und Zuschauer sind nicht erlaubt

5. Für jede Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste zu führen (Datum, Beginn/Ende, Name, Unterschrift Trainer /Übungsleiter) und aufzubewahren.

6. Jeder Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung zur Sporteinheit dem jeweiligen Trainer/ Übungsleiter bestätigen:

  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
  • Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen) werden eingehalten.
  • Mitgebrachte eigene Geräte (z.B. Matten) werden eigenständig desinfiziert und nicht an andere Teilnehmer weitergegeben, dies gilt auch für Handtücher und Getränke.

7. Alle Teilnehmer verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende des Trainings unter Einhaltung der Abstandsregeln.

Der Vorstand
15.05.2020