Der Austritt aus dem Verein ist nur am Quartalsende und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der gezahlte Jahresbeitrag bleibt laut Satzung Eigentum des Vereins und wird nicht zurückgezahlt. Der Mitgliedsausweis ist dem Kassenwart zurückzugeben.